AGB.
in der Fassung vom 10.09.2021
1. Allgemeine Bestimmungen.
- iconified führt Aufträge unter ausschliesslicher Geltung der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") aus. Sie sind Bestandteil jeden Vertrages zwischen dem Auftraggeber und iconified. Die AGB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, mithin für sämtliche zukünftigen für den Auftraggeber ausgeführten Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, und auch dann, wenn die Bezahlung der Leistungen von iconified durch einen Dritten erfolgt.
- Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt iconified nur an, wenn deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Dies gilt insbesondere auch im Falle entgegenstehender oder abweichender AGB des Auftraggebers.
- Die Kommunikation zwischen Auftraggeber und iconified ist nur dann rechtsverbindlich, wenn sie in Schriftform erfolgt. Alle Änderungen und Ergänzungen von Verträgen, ebenso wie Zusicherungen und Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch iconified.
- Die AGB von iconified werden ausschliesslich im Internet unter http://iconified.de/ veröffentlicht.
2. Angebot und Vertragsschluss.
- Alle Angebote von iconified erfolgen ausschliesslich freibleibend und unverbindlich. Angaben des Auftraggebers über funktionale und technische Aspekte bereits bestehender oder geplanter Internetlösungen oder deren Erweiterung sind Grundlage des Angebotes.
- Der Auftraggeber stellt aufgrund des vorliegenden Angebotes durch eigene Prüfung sicher, dass der Vertragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Auftraggeber darüber hinaus verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung von iconified wirksam.
- Verbindliche Termine, durch deren Nichteinhaltung eine der Vertragsparteien nach § 286 Absatz 2 BGB ohne Mahnung in Verzug gerät, sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.
- Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, sowie vom Auftraggeber zu verantwortende Umständen (z.B. nicht rechtzeitig erbrachte Mitwirkungsleistungen oder Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte) hat iconified nicht zu vertreten und berechtigen iconified dazu, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
3. Leistungsumfang.
- Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich ausschliesslich aus dem schriftlichen Angebot von iconified und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Auftragsbestätigung, sowie falls vorhanden, einem dem Vertrag zugehörigen Pflichtenheft.
- Von iconified über den vertraglichen Inhalt hinaus freiwillig und unentgeltlich erbrachte Leistungen oder unentgeltlich zur Verfügung gestellte Nutzungsrechte, können jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt oder zurückgezogen werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich hieraus nicht.
- Möchte der Auftraggeber den Inhalt oder den Umfang der vertraglichen Leistungen ändern, so prüft iconified die Auswirkungen der gewünschte Änderung hinsichtlich des entstehenden Mehraufwandes, dessen Vergütung sowie der notwendigen Verschiebung von Terminen und informiert den Auftraggeber darüber. Der Auftraggeber hat durch das Änderungsverlangen entstehende zusätzlichen Aufwände zu tragen. Hierzu zählen auch die Prüfung des Änderungswunsches und das Ausarbeiten eines Änderungsvorschlags.
- Bietet iconified eine entsprechende Nachtragsvereinbarung an, kann der Auftraggeber diese annehmen oder ablehnen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
4. Realisierung und Entlohnung.
- Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ausser die Mehrwertsteuer ist ausdrücklich ausgewiesen.
- Mit Auftragsbestätigung beginnt iconified mit Konzeption und Umsetzung. Sollte der Auftraggeber während des Entwicklungsprozesses von seinem Auftrag zurücktreten wollen, stellt iconified ihm die bisher angefallenen Arbeiten einschliesslich der konzeptionellen Vorarbeit in Rechnung.
- Die Vergütung wird, wenn nicht anders vereinbart, bei Fertigstellung der Arbeit fällig und ist kosten- und lastenfrei innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Rechnungsstellung auf das auf der Rechnung angegebene Konto von iconified zu zahlen. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet werden. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt bei einem entsprechenden Nachweis vorbehalten.
- Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist iconified berechtigt, die technische Einrichtung zu sperren. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall verpflichtet, alle ausstehenden Entgelte und Vergütungen zu zahlen und zusätzlich die Kosten der Wiederinbetriebnahme zu tragen.
- Technische wie gestalterische Mitarbeit und Vorschläge des Auftraggebers haben keinerlei Auswirkung auf die vereinbarte Vergütung, und begründen auch kein Miturheberrecht.
- Zusätzliche Leistungen, die über die vereinbarten Leistungen des Angebots hinausgehen, werden dem Auftraggeber, so nicht anders vereinbart, mit einem Satz von 95,– Euro pro Stunde zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.
5. Aufrechnung und Einbehaltungsrechte.
- Dem Auftraggeber steht ein Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
- Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
6. Zusammenarbeit.
- Der Auftraggeber und iconified vereinbaren eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und unterrichten sich bei Abweichungen vom vereinbarten Vorgehen oder bei Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.
- Erkennt eine Vertragspartner, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen dem jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen.
- Sowohl Auftraggeber, als auch iconified können einander Ansprechpartner nennen, welche stellvertretend für sie die Durchführung des Vertragsverhältnisses verantwortlich und sachverständig leiten. Änderungen der benannten Ansprechpartner haben sich beide Vertragspartner jeweils unverzüglich mitzuteilen.
- iconified und der Auftraggeber verständigen sich in regelmässigen Abständen über Fortschritte und eventuelle Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.
7. Mitwirkungspflicht.
- Der Auftraggeber unterstützt iconified im notwendigen Umfang bei der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen, hierzu zählt insbesondere, dass Datenmaterial, Entscheidungsgrundlagen und andere relevante Informationen, sowie Hard- und Software vor und während der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen sind. Sämtliche Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf eigene Kosten vor.
- Bei der Leistungserbringung zu verwendende Materialien und Unterlagen wie Abbildungen, Fotos, Texte, Datensammlungen und ähnliches hat der Auftraggeber iconified umgehend, unentgeltlich und in einem offenen digitalen Format per E-Mail oder auf einem digitalen Datenträger (DVD- oder CD-ROM) zur Verfügung zu stellen. Für Materialien, welche in nicht digitaler Form geliefert werden oder welche für eine unmittelbare Verwendbarkeit erst in das entsprechende Format konvertiert werden müssen, trägt der Auftraggeber die für die Bearbeitung und Konvertierung anfallenden Kosten.
- Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen und Unterlagen sowie sämtlicher übrigen, möglicherweise urheberrechtlich geschützten Werke berechtigt ist und keine Rechte Dritter daran bestehen. Sollte das nicht der Fall sein, stellt der Auftraggeber iconified im Innen- und Aussenverhältnis von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei und trägt etwaige Rechtsverfolgungskosten.
- Für Dritte, die auf Veranlassung des Auftraggebers oder im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten an der Erbringung der vertraglichen Leistungen beteiligt sind, hat der Auftraggeber wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Werden vertragliche Leistungen durch das Verschulden vorbezeichneter Dritter ganz oder teilweise nicht oder nicht termingerecht erbracht, trägt iconified hierfür keine Verantwortung.
8. Urheber- und Nutzungsrechte.
- So nicht anders vereinbart bleiben alle Entwürfe, Konzepte, sowie die entwickelte Software stets Eigentum von iconified und werden dem Auftraggeber ausschliesslich im Sinne des Urheberrechts zur Verfügung gestellt. iconified gewährt dem Auftraggeber an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte, nicht ausschliessliche Nutzungsrecht. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Nutzungsrechte an Dritte zu übertragen. Die Übertragung weiterer Nutzungsrechte bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist vergütungspflichtig.
- iconified hat das Recht, Urheberangaben wie Logo, Namen, Adresse, Telefon- und Faxnummer, URL und E-Mail-Adresse sichtbar und unsichtbar in den erbrachten Leistungen einzubringen. Eine entsprechende Kennzeichnung darf nur nach schriftlicher Vereinbarung entfernt werden.
- iconified hat das Recht, auf seiner Internetseite den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen. Auch darf iconified die erbrachten Leistungen oder Teile daraus zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
- Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung ist dem Auftraggeber der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. iconified kann die Nutzungsrechte an solchen Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges befristet widerrufen.
9. Garantie.
- iconified leistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen Gewähr dafür, dass die Erstellungsleistungen mängelfrei sind.
- iconified kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Auftraggeber die für die Erstellungsleistungen geschuldete Vergütung noch nicht oder nicht vollständig gezahlt hat.
- iconified haftet nicht in Fällen, in denen der Auftraggeber Änderungen an den von dem Auftragnehmer erbrachten Leistungen vorgenommen hat, es sei denn, dass diese Änderungen nachweislich ohne Einfluss auf die Entstehung des Mangels waren.
- Sofern ein behaupteter Mangel nach entsprechender Untersuchung nicht der Gewährleistungspflicht von iconified unterliegt, kann der Auftraggeber mit den für Verifizierung und Mangelbehebung entstandenen Aufwendungen zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen belastet werden.
10. Begrenzung der Haftung.
- iconified haftet nur für durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
- Die maximale Haftungssumme ist in jedem Falle auf die Höhe der vereinbarten Vergütung beschränkt.
- iconified haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht dafür, dass die über dessen Kommunikations-Infrastruktur übermittelten Informationen Dritter aktuell und richtig sowie frei von Rechten Dritter sind.
- Für den Verlust von Daten haftet iconified insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
11. Freistellung.
- Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Nachteile, die iconified und Dritten durch eine rechtswidrige, missbräuchliche oder sittenwidrige Verwendung vertraglicher Leistungen entstehen.
- Soweit iconified durch Dritte wegen rechtswidriger Handlungen des Auftraggebers – insbesondere im Bereich des Datenschutz-, Urheber- und Wettbewerbsrechts – in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich der Auftraggeber, iconified von allen Ansprüchen freizustellen und die durch die Beseitigung des rechtswidrigen Zustandes entstandenen Kosten zu tragen.
- Der Auftraggeber übernimmt mit Abnahme der vertraglichen Leistungen die volle Verantwortung für jegliche Publikationen, insbesondere für deren inhaltliche und formelle Korrektheit. Der Auftraggeber allein ist für die Inhalte seiner Publikationen verantwortlich und versichert, dass durch seinen Internetauftritt weder Rechte Dritter verletzt werden noch gegen bestehende Gesetze sowie allgemein gültige Rechtsnormen verstossen wird.
12. Vertragswiderruf.
- iconified ist berechtigt, von dem Vertrag, auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung, zurückzutreten, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen, die iconified nicht zu verschulden hat, die Erbringung der Leistung erschwert oder unmöglich wird. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere Naturkatastrophen wie Feuer, Überschwemmung, Blitzschlag oder Sturm sowie Betriebsstörungen, Streik oder behördliche Anordnungen.
- Ebenso ist iconified zum Rücktritt berechtigt, wenn der Auftraggeber seine sich aus den AGB oder vertraglichen Vereinbarungen ergebende Pflichten verletzt. Dazu zählen insbesondere Verzug, qualitative Mängel oder rechtliche Probleme bei der Bereitstellung von Daten oder Materialien, Verzug bei Zahlungen oder mangelnde Bonität des Auftraggebers sowie Verletzung der vereinbarten Urheber- und Nutzungsrechte.
- Ansprüche aus dem Rücktritt gegenüber iconified können vom Auftraggeber nicht geltend gemacht werden. Der Rücktritt kann auch nachträglich erfolgen, wenn iconified obengenannte Pflichtverletzungen erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt werden.
13. Schlussbestimmungen.
- Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von iconified.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.